Aufnahmeverfahren beta-REHA

Wenn Sie sich für eine Rehabilitationsmaßnahme bei beta-REHA entscheiden, ist der Ablauf wie hier dargestellt:

Informationsveranstaltung beta-REHA ca. 14-täglich
         
Vorstellungsgespräch + Beratung
         
Anforderung von Arztberichten / Behandlungsberichten (Verwaltung)
         
Fachärztliches Gutachtengespräch bei beta-REHA
         
Ermittlung des (voraussichtlich) zuständigen Leistungsträger
         
Rehabilitationsantrag + Gutachterliche Unterlagen + Behandlerbericht zum zuständigen Leistungsträger
         
Ärztlicher Dienst Leistungsträger
         
Bewilligung Eingang
         
Aufnahme


1. Teilnahme an einer Infoveranstaltung
Wenn Sie sich für das Angebot der medizinischen und beruflichen Rehabilitation bei beta-REHA interessieren und vielleicht eine solche Maßnahme bei uns durchführen wollen, führt Ihr erster Schritt zu einer Informationsveranstaltung in unserem Hause.

Die Termine für unsere Informationsveranstaltungen finden Sie unter „Informationsveranstaltung“, oder erfragen Sie diese bitte in der Verwaltung bei

beta-REHA unter der Telefonnummer 0511/34 92 5-0.

In der Infoveranstaltung wird das Konzept der Maßnahme ausführlich vorgestellt, und es bleibt ausreichend Zeit, um Ihre Fragen dazu zu beantworten.

2. Vorstellungsgespräch
Im zweiten Schritt führen Sie ein Vorstellungsgespräch in unserem Hause. Den Termin dafür vereinbaren Sie nach Besuch der Infoveranstaltung ebenfalls telefonisch unter der o.g. Telefonnummer. Im Vorstellungsgespräch wird in jedem Einzelfall sorgfältig besprochen, unter welchen Voraussetzungen eine Rehabilitationsmaßnahme sinnvoll ist. Da dies entscheidend von der Motivation abhängt, ist uns eine gründliche Motivationsklärung im Vorstellungsgespräch besonders wichtig. Falls sowohl Sie als auch beta-REHA eine Maßnahme für sinnvoll halten, werden Sie von uns zu einem ärztlichen Gutachtengespräch eingeladen.

3. Ärztliches Gutachtengespräch
Nun erfolgt ein ärztliches Gutachtengespräch mit einer psychiatrisch-diagnostischen Abklärung und Indikationsstellung. Rehabilitationsbedürftigkeit, Rehabilitationsfähigkeit und die Rehabilitationsprognose werden erhoben und im Gutachten beschrieben

4. Kostenübernahmeantrag
Das fachärztliche Gutachten schicken wir dann zusammen mit Ihrem medizinischen Rehabilitationsantrag an den zuständigen Leistungsträger. Dies kann die Rentenversicherung, die Krankenkasse oder Berufsgenossenschaft sein. Je nach Dauer der Bearbeitung kann es dann bald losgehen mit Ihrer Rehabilitationsmaßnahme.

5. Aufnahme
Nach Eingang der schriftlichen Kostenzusage durch den für Sie zuständigen Kostenträger laden wir Sie zu einem Aufnahmetermin ein. Dieser Aufnahmetermin markiert dann auch den ersten Maßnahmetag, und gemeinsam mit Ihrer Bezugsperson beginnen Sie die Planung Ihrer Rehabilitationsmaßnahme.