Leistungsträger

Leistungsträger für eine RPK-Maßnahme bei beta-REHA können sein:

Für die medizinische Rehabilitationsphase:

die Deutsche Rentenversicherung (Basisvertrag nach § 21 SGB IX)
die Krankenkassen (Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V)
die Berufsgenossenschaften

Für die berufliche Rehabilitationsphase:

die Deutsche Rentenversicherung (Basisvertrag nach § 21 SGB IX)
die Agentur für Arbeit (Grundlage § 35 SGB IX)
das Jobcenter
die Berufsgenossenschaften


Wir stehen während der Rehabilitationsmaßnahme in regelmäßigem telefonischen, schriftlichen und/oder persönlichen Kontakt zu den Leistungsträgern und informieren sie über die Maßnahmeplanung, den Verlauf und die Ergebnisse.

Federführender Kosten- und Leistungsträger ist die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover.